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Flugzeug

In nur 2,5 Kilometer Luftlinie befindet sich der → Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, auch als Flughafen Waggum bekannt. Der im gleichen Jahr (1936) wie die Schuntersiedlung gebaute Flughafen entwickelte sich rasch zu einem der am stärksten frequentierten Flughäfen Deutschlands. Nach dem Krieg wurde er jedoch vom 1952 eröffneten → Flughafen in Hannover-Langenhagen überrundet. Heute hat er als Verkehrsflughafen nur noch eine untergeordnete Bedeutung.


Eine besondere Stellung hat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg heute als Standort von luftfahrttechnischen Unternehmen und → Forschungseinrichtungen. Flugbewegungen resultieren daraus aber nur relativ gering. Es finden darüber hinaus einige wenige Charterflüge statt. Die Volkswagen AG betreibt außerdem von hier Zubringerdienste für Werke z. B. in Tchechien. An Wochenenden dominiert der Privatflugverkehr in Form von Kleinflugzeugen und Segelflugzeugen.

Verlängerung der Start- und Landebahn

Am 15.1.2007 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einen → Planfestellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn von 1680 auf 2300 Meter gefasst. Als Begründung wird ausgeführt: "Die Nutzer des Verkehrsflughafens Braunschweig verweisen insbesondere darauf, dass sie durch die Start-/Landebahn des Flughafens in ihrer gegenwärtigen Länge in der Erfüllung ihrer Forschungs- und Unternehmensaufgaben gehindert sind." Als Nutzer sind das Deutsche Zentrum für Luftfahrt und Raumfahrt (DLR), das Unternehmen Aerodata AG, die Technische Universität Braunschweig und die Volkswagen Air Service genannt.


Die dazu nötige Rodung der Waldfläche sowie die Sperrung der Grasseler Straße führen daher momentan zu heftigen Diskussionen und Widerstand bei den umliegenden Ortschaften und Stadtteilen sowie bei den Naturschutzverbänden:


• → Bürgerinitiativen Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

• → Bürgerinitiative Waggum

• → BUND Kreisgruppe Braunschweig

• → Naturschutzbund Deutschland Bezirksgruppe Braunschweig e.V.


Nachtflugverbot

Auszug aus dem oben genannten Planfeststellungsbeschluss: "Nach Nr.3.5 der luftrechtlichen Genehmigung vom 31.10.2001 dürfen pro Nacht auf dem VFH (Verkehrsflughafen, d. Red.) nicht mehr als sechs Flugbewegungen mit mehr als 75 dB(A) Außenwert in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr (Ortszeit) durchgeführt werden."



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