Auch auf dem Wasserweg ist die Schuntersiedlung erreichbar, zumindest per Kanu:
Abgesehen von den letzten 400 Metern vor der Mündung in die Oker, für die ein Befahrungsverbot gilt (Naturschutzgebiet Nördliche Okeraue), bestehen keine Befahrungsbeschränkungen auf der Schunter. Es besteht jedoch ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot, ausgenommen an gekennzeichneten Stellen.
Nähere Informationen über die Schunter finden Sie hier.
Von 1750 bis 1788 lag die Schuntersiedlung am sogenannten Schunterkanal, der es ermöglichte, Holz und Steine aus dem Elm über die Schunter nach Braunschweig zu treideln. Der Schunterkanal war dabei eine abkürzende Verbindung zur Oker. Näheres dazu im entsprechenden Kapitel unter Geschichte.